Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen - Januar 2021

Quarantäneverkürzung bei negativem Testresultat

Bis anhin musste sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann die Quarantäne vorbehalten der Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführt und das Resultat negativ ist. Die Kosten für den Test sind durch die Person selbst zu tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) und trotz negativem Testresultat muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und der Abstand zu anderen Personen muss ausserhalb der eigenen Unterkunft jederzeit eingehalten werden.
 

Verkürzte Reisequarantäne und Pflicht von negativem Test bei Einreise

Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Bei Einreisen ab dem 8. Februar 2021 müssen Einreisende aus Risikogebieten einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Testresultat vorliegt. Eine Covid-19 Impfung hebt die Quarantänepflicht nicht auf.

Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Die Kontrolle des Testresultats erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug am Abreiseort und bei Nichtvorhandensein eines Tests oder eines negativen Tests wird die Reise verweigert.

Finden Sie hier die Liste mit den Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko.

Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist. Hat man sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem der aufgeführten Staaten und Gebieten aufgehalten, gilt die gesetzliche Quarantänepflicht und eine entsprechende Meldung an die kantonalen Behörden ist notwendig.
 

Erfassung der Kontaktdaten

In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten erfassen, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Die Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst. Bisher werden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder -gebieten bei der Einreise in die Schweiz erfasst.

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