Konzern­rechnungen

Die Konzernrechnung ist ein wichtiges Führungsinstrument. Sie erhöht die Transparenz für alle Stakeholder und gibt Klarheit für die finanzielle Führung einer Unternehmensgruppe. Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen diesen im Rahmen der ordentlichen Revision von einem zugelassenen Revisionsexperten bzw. von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen prüfen lassen.

Sofern keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung besteht, kann die Prüfung der Konzernrechnung auch freiwillig erfolgen. Durch die erhöhte Transparenz wird das Vertrauen allfälliger Darlehensgeber, involvierter Kreditinstitute und anderer Stakeholder in die Unternehmensgruppe gestärkt.

 

Prüfung von Konzernrechnungen

Unsere Leistungen:

  • Prüfung von börsenkotieren und familiengeführten Unternehmen, die Ihre Konzernrechnung nach Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER oder IFRS/US GAAP erstellen.
  • Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowohl bei einzelnen Tochtergesellschaften, als auch im Zusammenhang mit der Erstellung der Konzernrechnung.
  • Internationale Betreuung: Dank unseres weltweiten Netzwerks sind wir in der Lage, Ihre Tochtergesellschaften durch lokale BDO Mitarbeitende vor Ort zu prüfen.
  • Teilbereichsprüfung von Reporting-Packages im Konzernverhältnis, welche als Basis für die Erstellung der Konzernrechnung dienen.

 

Berichterstattung zur Konzernrechnung

Der Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung und der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat bilden wichtige Bestandteile unserer Arbeit und liefern wertvolle praxistaugliche Hinweise und Verbesserungsvorschläge. Der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat bezieht sich sowohl auf die Konzernrechnung als auch auf die Tochtergesellschaften. In diesem Bericht halten wir unsere Feststellungen über die Rechnungslegung, über das interne Kontrollsystem sowie über die Durchführung und das Ergebnis der Revision fest.

Die Berichterstattung unterstützt das Audit Committee und den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Im Folgejahr überprüfen wir, ob die vereinbarten Massnahmen durch die betroffenen Einheiten umgesetzt worden sind und berichten darüber.

 

René Füglister

René Füglister

Leiter Fachgruppe IFRS, Partner - Wirtschaftsprüfung
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Beat Rüfenacht

Beat Rüfenacht

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Produktbereich Wirtschaftsprüfung, Partner
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