Lukas Kretz
Kapitalgesellschaften unterliegen diversen Meldepflichten, wobei die Übersicht oft schwierig ist. Die Organe der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH oder Genossenschaft) tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.
Gerade bei der Selbstveranlagung ist die Gefahr gross, dass nicht erkannt wird, dass man einer Steuerpflicht unterliegt. Wird die Meldung und Abrechnung unterlassen, können die Auswirkungen nicht nur Bussen, Steuernachforderungen und Verzugszinsen ausmachen, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Die Meldepflichten der Kapitalgesellschaften sind vielfältig: Nicht nur die Abgabe der Steuererklärung, sondern auch Pflichten im Bereich der
- Emissionsabgabe
- Umsatzsteuer
- Verrechnungssteuer
- Mehrwertsteuer
- Quellensteuer
- und die Steuerpflicht allgemein
können davon betroffen sein.
Zusätzlich können weitere Bereiche wie z.B. die Sozialversicherungen (AHV, UVG, KTG) etc. einer Meldepflicht unterliegen, welche oft von der Branche abhängig sind.
Um die Übersicht zu gewinnen, unterstützen wir Sie mit unserer «Checkliste für Steuerfragen juristische Personen».
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