David Dahinden
Die Nachfolgeplanung startet bereits Jahre vor der definitiven Übertragung der Gesellschaftsanteile und beschäftigt sich hauptsächlich mit den langfristigen Aspekten der Nachfolgeregelung. Wir empfehlen bereits ab dem 50. Lebensjahr eine persönliche und unternehmensbezogene Auslegeordnung vorzunehmen. Zu den wesentlichen Fragestellungen gehören u.a.:
- Strategischer Aufbau der eigenen Vorsorge
- Ehe- und Erbrecht
- Vorsorgeauftrag
- Langfristige Sicherstellung der Nachfolgefähigkeit und Nachfolgewürdigkeit der Firma
- Klarheit bezüglich Eignerstrategie bzw. Wunschlösungen
- Start des Dialoges mit potenziellen Nachfolgern (z.B. Familienmitglieder oder Mitarbeitende etc.)
Was heisst Nachfolgefähigkeit?
Angebot und Nachfrage auf dem «Nachfolgemarkt» driften aufgrund der demografischen Entwicklung auseinander; zudem stehen den jüngeren Generationen sehr viele spannende Optionen für die Gestaltung ihres Berufslebens offen. Unter diesen Prämissen bedeutet Nachfolgefähigkeit in erster Linie, attraktiv zu sein. Nachfolgefähigkeit bezieht sich somit insbesondere auf die betriebsinternen Faktoren, die für ein attraktives unternehmerisches Klima sorgen. Dazu gehören beispielsweise Themen wie Personenabhängigkeiten oder die Kundendiversifikation.
Was heisst Nachfolgewürdigkeit?
Die Nachfolgewürdigkeit summiert die externen Faktoren, die auf ein Unternehmen wirken. Wie entwickelt sich die Branche? Gibt es disruptive Entwicklungen, die das eigene Geschäftsmodell gefährden? Sind die eigenen Produkte am Markt gefragt? Stehen genügend Mittel für die Entwicklung von neuen Produkten zur Verfügung? Die Nachfolgewürdigkeit kann nur sehr langfristig mittels strategischen Instrumenten gesteuert werden; ist die Nachfolgewürdigkeit nicht gegeben, wird eine erfolgreiche Nachfolgeregelung massgeblich erschwert.
Unsere Beratungsansätze für die Nachfolgeplanung
Abhängig von der potenziellen Käuferschaft unterscheiden wir zwei Beratungsansätze für die Planung Ihrer Unternehmensnachfolge:
$(function() { var icons = { header: "ui-icon-plus", activeHeader: "ui-icon-minus" }; $("#dropdown2").accordion({ icons: icons, header: "h6", collapsible: true, active: false, heightStyle: "content"}) });Lösungsorientierter Beratungsprozess
bei familien- oder betriebsinterner Nachfolge (FBO / MBO)
Der lösungsorientierte Beratungsansatz definiert sich durch einen Entwicklungsprozess zwischen zwei Parteien, die sich bereits kennen. Übernehmer und Übergeber verfolgen in der Regel ein gemeinsames Ziel oder eine Vision. Sie kennen aber nicht den Weg zum Ziel. Der Weg zur gewünschten Nachfolgeregelung ist oft mit Stolpersteinen gepflastert; häufig ist ein Schritt zurück notwendig. Unsere Nachfolgeexperten agieren in einer Coaching-Rolle und unterstützen Sie konzeptionell sowie mit dem nötigen Fachwissen bei der Planung Ihrer Wunschlösung.
Entscheidungsorientierter Prozess
bei einem externen Verkauf
Ist kein Käufer bekannt und muss extern nach einer Nachfolgelösung (MBI oder strategischer Partner) gesucht werden, kommen die Instrumente des M&A-Prozesses zur Anwendung. Der entscheidungsorientierte Prozess ist hoch strukturiert und folgt einem klaren Prozess und Zeitplan.