Marc Sollberger
Bei der Entscheidungsfindung von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern gewinnen Nachhaltigkeitsthemen immer mehr an Bedeutung. Während für die Finanzberichterstattung klare gesetzliche Vorgaben mit einer expliziten Prüfpflicht bestehen, ist dies für das Reporting von nicht-finanziellen respektive Nachhaltigkeits-Informationen bislang nicht der Fall. Trotz bisher fehlender gesetzlicher Prüfpflicht gibt es gute Gründe, seine kommunizierten Kennzahlen und Informationen von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen:
1. Sowohl nach innen als auch nach aussen steigert dies die Glaubwürdigkeit und die Reputation.
2. Interne Prozessmängel oder Kontrollschwächen können aufgedeckt werden.
3. Dem Vorwurf des «Greenwashing» lässt sich effektiv vorbeugen.
BDO bietet zwei Prüftestate mit unterschiedlicher Prüfaussage an:
Testat mit positiver Prüfaussage
- Prüfsicherheit ist hinreichend (reasonable assurance)
- Prüfnachweise stammen von internen und externen Quellen
- Nachweise werden auf allen Unternehmensebenen eingeholt
- Fokus liegt auf der Verlässlichkeit der Informationen
- Die Prüfung kann einen gesamten Bericht oder nur einen Teil umfassen
Testat mit negativer Prüfaussage
- Prüfsicherheit ist begrenzt (limited assurance)
- Prüfnachweise stammen überwiegend von internen Quellen
- Nachweise stammen hauptsächlich aus Konzern- und Managementebene
- Fokus liegt auf der Plausibilität der Daten
- Die Prüfung kann einen gesamten Bericht oder nur einen Teil umfassen