Regula Bergsma
Fragestellungen im Bereich der Nachfolgeplanung, des Familienrechts und des Erbrechts werden immer komplexer: Partnerschaften und Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Nationalitäten, Vermögen in mehreren Ländern oder Patchwork-Familien sind heute alltäglich.
Wir beraten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Privatpersonen und Familien in rechtlicher wie steuerlicher Hinsicht bei der Nachlassplanung und in der Nachlassabwicklung im nationalen wie internationalen Kontext.
Unternehmensnachfolge | Testamente | Ehe- und Erbverträge
Unternehmerinnen und Unternehmer beraten wir bei der Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen, beispielsweise bei der Übertragung der Unternehmensanteile, der Sicherstellung der Kontinuität in der Geschäftsführung, bei Aktionärbindungsverträgen oder bei erbrechtlichen Vorkehrungen.
Der Wille der Erblasserin und des Erblassers steht im Vordergrund. Zusammen klären wir Bedürfnisse und Vorstellungen sowie die rechtlichen Aspekte bezüglich Familiensituation und der involvierten Vermögenswerte ab. Auf dieser Basis erarbeiten wir Vorschläge für Testamente, Ehe- und Erbverträge. Dabei berücksichtigen wir die nationalen und grenzüberschreitenden Steueraspekte.
Vorsorgeaufträge | Patientenverfügungen
Die Wahrung der Autonomie und des Selbstbestimmungsrechts, auch bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit bei Krankheit, Unfall oder im Alter, ist vielen Menschen wichtig. Wir unterstützen bei der vorausschauenden Regelung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände mittels Vorsorgeauftrag. Dadurch regeln Sie durch wen und wie Sie betreut werden. Die KESB wird anstelle eines Beistandes die im Vorsorgeauftrag aufgeführte Person für die Betreuung einsetzen; eine permanente Aufsicht durch die KESB entfällt. Dies entlastet Sie und Ihre Nächsten.
Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen und welchen nicht.
Willensvollstreckung | Erbteilung | Errichten von Stiftungen
Zur Durchsetzung des letzten Willens kann die Erblasserin oder der Erblasser im Testament oder Erbvertrag die Nachlassabwicklung BDO als Willensvollstreckerin übertragen. Wo ein Willensvollstrecker fehlt, unterstützen wir Erbengemeinschaften bei der Erbteilung.
Wir beraten und unterstützen bei der Errichtung und Einrichtung von Stiftungen.
Kompetenzbereiche im Überblick
- Kompetenzbereich im Überblick
- Nachlassplanung
- Erstellen von Testamenten und Erbverträgen
- Willensvollstreckung
- Erbteilungsverträge
- Erbenvertretung
- Begleitung von Erbengemeinschaften
- Errichtung von Stiftungen, Ausrichten von Legaten
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
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Thema Nachlassregelung
Sorgen Sie vor bevor es zu spät ist | Broschüre
Revidiertes Erbrecht
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Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Urteilsunfähigkeit - Was nun? | Broschüre