
Adrian Wyss
Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und in der Schweiz tätig oder haben Schweizer Kunden
Dann müssen Sie sich die folgenden Fragen stellen:
Übersteigen die Umsätze aus diesen Leistungen in der Schweiz CHF 100'000 (ca. EUR 90'000) in einem Jahr?
Haben Sie mindestens eine der obenstehenden Fragen mit ja beantwortet und erreichen Sie die Umsatzgrenze von CHF 100'000, dann sind Sie mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.
Ab dem 1. Januar 2018 entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ab dem ersten Franken, wenn Sie weltweit einen Umsatz von CHF 100'000 oder höher durch steuerpflichtige Leistungen erwirtschaften.
Erzielen Sie durch Kleinsendungen in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrsteuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100'000, werden Sie ab dem 1. Januar 2019 mehrwertsteuerpflichtig. Nicht der Einfuhrsteuer unterliegen Sendungen, deren Einfuhrsteuer CHF 5.- nicht übersteigen (Warenwert CHF 65.00 bei 7.7% MWST bzw. Warenwert CHF 200.- bei 2.5% MWST (z.B. Bücher)).
Was wir für Sie tun können:
Die Bestellung eines Fiskalvertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Gerne können wir Ihnen diese und die folgenden Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer anbieten:
Weitere Fragen:
Für ausländische Unternehmen interessieren neben der Mehrwertsteuer auch weitere Gebiete.
Entsteht z.B. durch eine länger andauernde Tätigkeit in der Schweiz eine
ist eine Steuererklärung einzureichen. In vielen Fällen sind ausserdem
für ausländische Arbeitnehmende zu beantragen. Auch die
kann interessant sein.
Gerne sind wir auch in diesen Bereichen für Sie tätig und helfen bei der Beurteilung der weiteren Schritte.
Was müssen Sie tun?
Adrian Wyss