Transfer Pricing

Transfer Pricing

Transaktionen zwischen nahestehenden Gesellschaften und deren interne Verrechnungspreise (Transfer Pricing) werden von Steuerbehörden immer häufiger kritisch hinterfragt und überprüft. BDO unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer internationalen gruppeninternen Transaktionen, der Wahl und dem Nachweis der Angemessenheit Ihrer Verrechnungspreismethoden und der Zusammenstellung der notwendigen Dokumentation.

Mittelpunkt der behördlichen Prüfung bildet die Drittvergleichbarkeit. Dieses Prinzip sieht vor, dass die gruppenintern vereinbarten Verrechnungspreise mit denjenigen Preisen vergleichbar sein müssen, die unabhängige Dritte untereinander vereinbaren würden.

Viele Länder haben zu diesem Zweck konkrete Gesetzesbestimmungen erlassen ("Transfer Pricing Regulations"), welche zum Teil bereits die Resultate aus dem «Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS")»-Projekt der OECD/G20 berücksichtigen. Gegenstand dieser gesetzlichen Bestimmungen bilden in aller Regel die Pflicht zur Dokumentation von gruppeninternen Transaktionen und der Nachweis zur Drittvergleichbarkeit. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen kann zu einer ermessensweisen Festlegung der Preise durch die Steuerbehörden sowie einer entsprechenden Aufrechnung zum steuerbaren Gewinn führen und gegebenenfalls mit Bussen sanktioniert werden.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Analyse der gruppeninternen Verrechnungspreise aus Sicht der länderspezifischen Verrechnungspreisvorschriften
  • Unterstützung bei der Erstellung einer konzerninternen Verrechnungspreispolitik
  • Optimierung der Wertschöpfungskette
  • Festlegung der Verrechnungspreise unter Berücksichtigung des Drittvergleichs
  • Nachweis der Drittvergleichbarkeit der gewählten Verrechnungspreise
  • Unterstützung bei internationalen Umstrukturierungen und Akquisitionen aus einer Verrechnungspreiseperspektive, insbesondere bei der Übertragung von immateriellen Gütern und deren Bewertung
  • Dokumentation der Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der länderspezifischen Anforderungen sowie Unterstützung bei der Erstellung des CbCR
  • Begleitung und Unterstützung bei Verhandlungen mit den Steuerbehörden in den verschiedenen Ländern (auch im Rahmen eines Advanced Pricing Agreements ("APA"))

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