Michael Käsermann
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) soll die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erleichtern. Dennoch besteht bis heute ein statistisch nachgewiesener Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Mit der beschlossenen Änderung des Gleichstellungsgesetzes verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen.
Was ändert sich - und für wen?
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes führt ab Inkrafttreten per 1. Juli 2020 dazu, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Schweiz, die per Jahresbeginn 100 oder mehr Mitarbeitende (Headcounts exklusive Lernende) beschäftigten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Bezug auf das Geschlecht durchführen müssen.
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind grundsätzlich sämtliche natürlichen und juristischen Personen sowie die öffentliche Hand (alle Staatsebenen), die Anspruch auf Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis haben und verpflichtet sind, als Gegenleistung einen Lohn zu zahlen. Massgebend sind sämtliche Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht sowie öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse.
Die Pflicht zur Durchführung dieser Lohngleichheitsanalyse entfällt, wenn ein Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesens bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit bereits kontrolliert wurde. Dies gilt nur für Kontrollen mit einem Referenzmonat zwischen Juli 2016 und Juni 2020.
Was müssen Sie tun - und wann?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Geltungsbereich müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Lohngleichheitsanalyse muss nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode (bspw. Logib) erfolgen und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim betroffenen Arbeitgeber analysieren.
Das Resultat der Analyse muss durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft werden. Die Überprüfung muss innert einem Jahr nach der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse, spätestens jedoch bis Ende Juni 2022 durchgeführt werden.
Die Arbeitnehmenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre (bei börsenkotierten Unternehmen) müssen bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden.
Wenn die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, muss keine weitere Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden. Andernfalls ist die Analyse nach vier Jahren zu wiederholen.
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Lohngleichheitsanalyse
Wie kann BDO Sie unterstützen?
Sie können die Lohngleichheitsanalyse selber durchführen - vorausgesetzt, dass Ihnen das entsprechende Wissen und die personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Alternativ unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten gerne bei der Durchführung Ihrer Lohngleichheitsanalyse.
Ihr Mehrwert bei einer Analyse durch BDO:
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Dank fundierter Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen sowie der Anforderungen, welche sich durch die obligatorische Prüfung ergeben, können Sie eine rechtskonforme Durchführung der Lohngleichheitsanalyse erwarten;
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Die langjährige Erfahrung in der Durchführung von Lohngleichheitsanalysen nach wissenschaftlichen und rechtskonformen Methoden garantiert Ihnen eine effiziente Abwicklung;
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Den Umfang der Unterstützung können Sie individuell vereinbaren - denkbar ist eine punktuelle Begleitung Ihrer internen Stellen bis hin zu einer vollumfänglich extern durchgeführten Lohngleichheitsanalyse;
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Sie erhalten einen unabhängigen Analysebericht. Dieser wird so aufbereitet, dass eine effiziente Überprüfung durch eine unabhängige Stelle ermöglicht wird.
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Die Analyseergebnisse können Sie als Grundlage für die Weiterentwicklung Ihres Lohnsystems verwenden, wir beraten Sie gerne.
Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse
Wie kann BDO Sie unterstützen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Resultat der Lohngleichheitsanalyse durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft werden muss. Die formelle Überprüfung hat innert einem Jahr nach der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse, spätestens jedoch bis Ende Juni 2022 zu erfolgen.
Ihr Mehrwert bei einer Analyse durch BDO:
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Sie können auf fundiertes Spezialwissen zählen. BDO war Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe von EXPERTsuisse, welche das massgebende Prüfprogramm erarbeitet hat. Die formelle Überprüfung wird in Übereinstimmung mit dem aktualisierten Schweizer Prüfungsstandard 950 durchgeführt;
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Dank fundierter Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen sowie der gängigen wissenschaftlichen und rechtskonformen Methoden zur Lohngleichheitsanalyse, können Sie eine effektive und rechtskonforme Überprüfung erwarten;
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Die langjährige Erfahrung der im Grundsatz ähnlichen Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen, welche im Zusammenhang mit dem Beschaffungsrecht stehen, garantiert Ihnen zudem eine effiziente Abwicklung;
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Die leitenden Revisorinnen und Revisoren haben die obligatorische Weiterbildung absolviert. Der Zeitpunkt der Überprüfung kann innerhalb der gesetzlichen Frist flexibel gewählt werden.